Benutzungsordnung
der katholischen öffentlichen
Borromäusbücherei St. Gorgonius
§ 1 Allgemeines
- Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
- Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
- Um Medien ausleihen zu können, muss der Nutzer Mitglied der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Gorgonius sein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 10 Euro. Es können auch Familien Mitglied werden. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
- Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.
§ 2 Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung
- Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
- Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
- Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Benutzerausweis
- Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
- Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JschG!
- Die Leihfrist beträgt für alle Medien grundsätzlich 4 Wochen
- Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
§ 6. Ausleihbeschränkungen
- Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
- Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
§ 7 Vormerkung
- Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.
§ 9 Rückgabe
- Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
- Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten
- Versäumnis – und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
- Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
- Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
- Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
- Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft.
§ 11 Schadenersatz
- Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
- Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
- Rauchen ist in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
- Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung.
- Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 13 Ausschluss von der Benutzung
- Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 14 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Für die Kirchengemeinde St. Gorgonius Für das Bücherei-Team
Martin Knipper Elke Moormann
Pfarrer und Büchereipräses Büchereileitung